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... waren direktdemokratische Elemente in der Berliner Verfassung verankert. Auf dem Weg von Volksbegehren und Volksentscheid konnten die Bürgerinnen und Bürger Gesetze oder die Landesverfassung ändern. Das erforderliche Abstim-mungsgesetz wurde jedoch nie vom Abgeordnetenhaus verabschiedet. Stattdessen wurde die direkte Demokratie 1974 wieder aus der Verfassung entfernt.
Nachdem sich besonders die Vertreterinnen und Vertreter der ostdeutschen Bürgerbewegung dafür eingesetzt hatten, wurden Elemente direkter Demokratie 1995 in die neue Verfassung der wiedervereinigten Stadt aufgenommen. Die Verfassungsgeber von 1995 verkauften die Aufnahme der Volksabstimmung als großen demokratischen Fortschritt. In Wahrheit handelte es sich um eine Mogelpackung. Warum?
Die in Artikel 61, 62 und 63 der Berliner Verfassung verankerten Volksrechte setzen der Bürgerbeteiligung enge Grenzen. Die praktische Anwendung der auf dem Papier garantierten Rechte wird durch hohe Unterschriftenhürden und einen weitgehenden Themenausschluss effektiv verhindert.
Hohe Unterschriftenhürden und Quoren
Damit ein Volksbegehren zustande kommt, muss es innerhalb von zwei Monaten von 10 % (das sind 250.000) Wahlberechtigten unterstützt werden. Eine freie Unterschriftensammlung ist nicht vorgesehen, es besteht die Pflicht zur Amtseintragung (d.h. die Unterschriften können nur auf den Ämtern geleistet werden). Die Praxis hat ge-zeigt, dass diese Hürden kaum zu überwinden sind. Das traurige Ergebnis: Bisher gab es in Berlin kein einziges erfolgreiches Volksbegehren!
Eine zusätzliche Hürde sind die hohen Quoren bei der Abstimmung selbst: Das Ergebnis eines Volksentscheids ist nur gültig, wenn sich entweder die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligt oder ein Drittel der Wahlberechtigten einer Vorlage zustimmt.
Ausgeschlossen: Verfassungsänderungen etc.
Weder zum Landeshaushalt noch zur Verfassung, die von den Bürgerinnen und Bürger selbst per Volksabstimmung verabschiedet wurde (!), sind Volksbegehren zugelassen. Auch Steuern und Abgaben, Tarife der öffentlichen Unternehmen, Dienst- und Versorgungsbezüge und Personalentscheidungen sind tabu. Die Berlinerinnen und Berliner haben somit kaum Einfluss darauf, wie die Grundlagen ihres Gemeinwesens aussehen sollen.
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