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Das Volk darf sich bald mehr Macht geben

Abstimmung über mehr Plebiszite am 17. September

Nach der Abgeordnetenhauswahl am 17. September werden die Berliner deutlich einflussreicher sein als bisher. Jedenfalls dann, wenn sie am Wahltag nicht nur ein neues Landesparlament wählen, sondern auch der Verfassungsänderung zustimmen, die das Landesparlament gestern mit einer einzigen Gegenstimme verabschiedete. Das von allen fünf Fraktionen getragene Gesetz sieht erleichterte und erweiterte Plebiszite vor - also Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide. Damit es in Kraft tritt, muss am 17. September eine Mehrheit dafür votieren. Parlamentspräsident Walter Momper rief die Berliner dazu auf, dieser "bedeutenden Erweiterung bürgerschaftlicher Mitbestimmung" zuzustimmen.

Volksinitiativen sind politische Sachfragen ans Parlament mit der Aufforderung zur Entscheidung. Sie sind künftig zu allen Themen möglich, es müssen auch nur noch 20 000 (statt bisher 90 000) Unterschriften gesammelt werden. Ein Volksbegehren ist eine Vorstufe zum Volksentscheid, bei dem die Wahlberechtigten selbst an Stelle des Parlaments Gesetze beschließen. Für den Antrag werden demnächst 20 000 Unterschriften benötigt, fürs Zustandekommen insgesamt rund 170 000. Kommt es zu einem Volksentscheid - der außer zum Haushaltsgesetz zu jedem Thema möglich ist -, muss eine Mehrheit zustimmen und diese Mehrheit muss mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten ausmachen: Dies sind mehr als 600 000 Ja-Stimmen. Zugleich beschloss das Parlament gestern, dem Regierenden Bürgermeister mehr Macht zu geben. Er soll allein die politischen Richtlinien bestimmen können, das bislang nötige "Einvernehmen mit dem Senat" entfällt. Zudem wird ab der nächsten Legislaturperiode nur noch der Regierende selbst vom Landesparlament gewählt, nicht mehr die Senatoren. Sie werden künftig vom Senatschef ernannt beziehungsweise entlassen. Für die Regierungspraxis in einer Koalition hat dies allerdings voraussichtlich kaum Folgen.(jan)

Berliner Zeitung, 19. Mai 2006

 

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