[Du entscheidest mit!]

Mehr Demokratie e.V.
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalderstr. 4
10405 Berlin
Tel. 030 42082370
Fax. 030 42082380

Machtwort und Mitsprache

Abgeordnetenhaus änderte Verfassung / Doppelvotum am 17. September

Von Klaus Joachim Herrmann

Auf erweiterte Vollmachten und ein Recht auf das Machtwort kann sich der Regierende Bürgermeister in der kommenden Wahlperiode freuen. Denn abschließend billigten gestern im Abgeordnetenhaus alle Fraktionen die Einführung der Richtlinienkompetenz und das Recht des Regierungschefs auf Ernennung und Entlassung der Senatoren. Nur er selbst wird weiterhin vom Parlament gewählt. Verabschiedet wurde dazu das 8. Gesetz zur Veränderung der Berliner Verfassung. Die Abgeordneten des Berliner Landesparlaments erhalten ein unmittelbares Recht zur Einsichtnahme in Akten und sonstige Unterlagen der Verwaltung.

Entschieden wurde weiterhin, dass am 17. September in Berlin nicht nur das Abgeordnetenhaus gewählt, sondern durch die Wahlberechtigten zugleich über Änderungen der Verfassungsparagrafen 62 und 63 zu Volksbegehren und -entscheiden befunden wird. Dazu wurde ebenfalls von allen Fraktionen das Gesetz über die Durchführung der Volksabstimmung gebilligt. Geplant ist, dass die direkte Bürgerbeteiligung durch Absenkung der Quoren für Volksbegehren gestärkt wird.

Als »wohl die wichtigste verfassungsrechtliche Strukturentscheidung seit 1946 und seit der Vereinigung Berlins 1990« würdigte Parlamentspräsident Walter Momper (SPD) das Gesetz. Die Landesverfassung werde »entscheidend modernisiert«. Den Bürgern werde die Mitwirkung an Entscheidungen wesentlich erleichtert, auch so wolle man Politikverdrossenheit entgegenwirken.
Wenn es auch gerne weitergehende Reformen gesehen hätte, begrüßte das »Bündnis für Direkte Demokratie« doch »zufrieden« die Vereinfachung der Volksinitiative. Nicht mehr 90 000, sondern nur noch 20 000 Unterschriften sind nötig, damit sich das Abgeordnetenhaus mit einem Anliegen befasst. Per Volksbegehren können die Bürger das Abgeordnetenhaus veranlassen, Gesetze zu erlassen, zu ändern und aufzuheben. Bei Volksbegehren und -entscheiden hätte sich das Bündnis »mutigere Schritte« gewünscht, vor Verfassungsänderungen stünden unüberwindliche Hürden.

Über den – wenn auch späten, wie Linkspartei-Experte Klaus Lederer eingestand – Ausstieg aus der Anschlussförderung im Wohnungsbau hatte sich zuvor in der von ihr durchgesetzten Aktuellen Stunde die rot-rote Koalition irgendwie sogar mit allen gefreut. Denn dass der Senat »hilflos« der Gewalt an Schulen und damit sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Happy Slapping zuschaue, wie die CDU gerne weisgemacht hätte, mochten sich SPD und Linkspartei nicht anhören. Auch nicht, dass sie bei Gas, Wasser und Strom den BerlinerInnen in die Tasche greife, wie die Grünen kritisieren wollten. Schon gar nicht antun wollte sich die Koalition Wahlkampfrhetorik der FDP, dass 5 Jahre rot-roter Senat »Mehr arme Kinder, verrohte Jugendliche, überforderte Lehrer und Schulen ohne Perspektive!« gebracht hätten.

Neues Deutschland, 19. Mai 2006

 

Internetadresse dieser Seite: http://www.du-entscheidest-mit.de/1552.html