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  Berliner Buendnis fuer Direkte Demokratie - Du entscheidest mit!  
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Der Vorschlag des Bündnisses




Einwohnerantrag
Es besteht kein Themenausschluss.
Ein Einwohnerantrag ist zustande gekommen, wenn er innerhalb von 6 Monaten von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ab 16 Jahre unterstützt wird. Die Unterschriften können frei gesammelt werden. Der Einwohnerantrag ist ein eigenständiges Verfahren, das zur Behandlung der Vorlage im Abgeordnetenhaus führt. Die Initiatorinnen und Initiatoren haben ein Recht auf Anhörung.

Volksinitiative(optional)
Gegenstand einer Volksinitiative kann ein Gesetzentwurf oder ein sonstiger Gegenstand der politischen Willensbildung sein. Eine Volksinitiative ist zustande gekommen, wenn sie innerhalb von 6 Monaten von 10.000 Wahlberechtigten (bei Beendigung der Wahlperiode 50.000) unterstützt wird. Die Unterschriften können frei gesammelt werden. Als erste Stufe der Volksgesetzgebung führt eine Volksinitiative zur Behandlung der Vorlage im Abgeordnetenhaus. Die Initiatorinnen und Initiatoren haben ein Recht auf Anhörung.

oder: Zulässigkeitsprüfung ohne Volksinitiative
Die Senatsverwaltung für Inneres prüft die formale und materielle Zulässigkeit des Volksbegehrens.

Volksbegehren
Themenausschluss: Haushaltsgesetz und PersonalentscheidungenEin Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von 4 Monaten von 100.000 Wahlberechtigten (200.000 bei Verfassungsänderungen, 20 Prozent bei Beendigung der Wahlperiode) unterstützt wird. Die Unterschriften können frei gesammelt werden. Daneben besteht die Möglichkeit der Amts- und Briefeintragung. Erfolgreiche Volksbegehren haben eine Schutzwirkung bis zum Volksentscheid. Bei einem erfolgreichen Volksbegehren haben die Initiatorinnen und Initiatoren das Recht auf Kostenrückerstattung.

Volksentscheid
Ein Volksentscheid findet innerhalb von 4 Monaten (8 Monaten bei Zusammenlegung mit anderen Wahlen oder Volksentscheiden) nach einem Volksbegehren statt. Ein Volksentscheid unterbleibt, wenn das Abgeordnetenhaus dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert zustimmt. Ansonsten kann das Abgeordnetenhaus eine Konkurrenzvorlage mit zur Abstimmung stellen. Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit ist zu gewährleisten. Alle Wahlberechtigten erhalten ein Abstimmungsheft.

Fakultatives Referendum
40.000 Wahlberechtigte können innerhalb von 2 Monaten einen Volksentscheid über vom Abgeordnetenhaus verabschiedetes, aber noch nicht in Kraft getretenes Gesetz herbeiführen. Beim Volksentscheid entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Obligatorisches Verfassungsreferendum
Über Änderungen der Landesverfassung findet in jedem Fall ein Volksentscheid statt. Dabei entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

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Übersicht

Das Bündnis schlägt ein dreistufiges Verfahren vor, um ein Gesetzgebungsverfahren aus der Mitte der Bürger initieren zu können:
Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.

Daneben gibt es drei unabhängige Verfahren:
Einwohnerantrag, Fakultatives Referendum und Obligatorisches Verfassungsreferendum.

Hier können Sie unseren Reformvorschlag (pdf, 73 kB) herunterladen.

Hier können Sie den kompletten Gesetzentwurf für direkte Demokratie in Berlin (pdf, 18 kB) herunterladen.

Hier finden Sie einen Vergleich zwischen der Verfassung und unseren Vorschlägen (pdf, 53 kB) .

 
 
   
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