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Replik von Otmar Jung zu Frank Deckers Artikel "Der Irrweg der direkten Demokratie" im Tagespiegel (12.9.2006):

Am 12. September erschien im Tagesspiegel im Hinblick auf die Volksabstimmung ein Artikel von dem Bonner Politikwissenschaftler Frank Decker, in dem die direkte Demokratie mißverständlich als Irrweg betitelt wurde. Daraufhin hat der Berliner Politikwissenschftler Otmar Jung einen Text als Kommentar dem Tagesspiegel angeboten. Der Tagesspiegel lehnte die Veröffentlichung des Kommentars allerdings mit der Begründung ab, die Gesundheitsreform würde derzeit im Zentrum des Interesses stehen und somit sei für den Kommentar kein Platz.


Der Irrweg der direkten Demokratie

Berlin stimmt am Sonntag auch über die Volksgesetzgebung ab

Von Frank Decker

Wenn die Berliner am 17. September zu den Urnen schreiten, dann geht es nicht nur um die Zusammensetzung des Landesparlaments und der Bezirksversammlungen. Es geht auch um eine Erweiterung der eigenen demokratischen Mitwirkungsrechte. Der einmütig ergangene Beschluss des Abgeordnetenhauses vom Mai dieses Jahres, die Nutzung der so genannten Volksgesetzgebung zu erleichtern, muss nach Artikel 100 der Landesverfassung durch die Bürger selbst bestätigt werden.

Wird er es? Angesichts der grundsätzlichen Pro-Haltung der Bevölkerung zur direkten Demokratie (in einer Tagesspiegel-Umfrage votierten 58,4 Prozent der Teilnehmer für die neuen Regelungen) ist es wenig wahrscheinlich, dass die Berliner der Verfassungsänderung am Wahltag ihre Zustimmung versagen.

Berlin zählt, was die Bürgerfreundlichkeit der Direktdemokratie angeht, auf der Landesebene neben dem Saarland zu den demokratischen Schlusslichtern. Während die plebiszitären Elemente auf der kommunalen Ebene (auch in Berlin) durchaus lebhaft praktiziert werden, fristen sie in der Landespolitik weiterhin ein Schattensein. Nach einem positiven Beschluss der Bürger am 17. September könnte sich das künftig ändern. Dann werden zum Beispiel Initiativen zu finanzwirksamen Gesetzen ausdrücklich erlaubt sein, was ansonsten bislang nur in Sachsen der Fall ist.

Wenn die Anwendbarkeit der direktdemokratischen Verfahren erleichtert wird, könnten demnächst freilich häufiger Situationen entstehen, bei denen das Volk in Widerstreit zum parlamentarischen Gesetzgeber tritt. Welche dramatischen Folgen sich daraus ergeben, kann man zurzeit in Hamburg besichtigen. Die in Berlin geplanten Änderungen sind dort in vergleichbarer Form schon 2001 beschlossen worden. Die dadurch ermöglichte verstärkte Nutzung der Plebiszite hat dazu geführt, dass die regierende CDU bei zwei Volksabstimmungen schmerzliche Niederlagen einstecken musste. Die Regierungspartei wusste sich darauf keinen anderen Rat, als die ihr unangenehmen Beschlüsse einfach wieder zu kassieren. Das ist nach der herrschenden Verfassungsrechtsprechung zwar zulässig, stellt aber im Grunde eine Verhöhnung des Wählers dar (den als Souverän zu titulieren sich die Politiker ansonsten ja gerne belieben). Würde das Beispiel Schule machen, könnte man direktdemokratische Verfahren gleich ganz abschaffen.

Eine andere Frage ist, ob der verfassungspolitische Konflikt, den die CDU durch die Missachtung der Volksentscheide provoziert hat, nicht auch etwas mit der generellen Ausgestaltung der Direktdemokratie in unserem Lande zu tun haben könnte. Diese hat sich bisher stets auf die vermeintlich fortschrittlichste Variante der Volksgesetzgebung kapriziert, wofür es in Westeuropa – von der Schweiz einmal abgesehen – kein vergleichbares Beispiel gibt. Das Problem der Volksgesetzgebung liegt darin, dass die Bürger hier in letzter Konsequenz an die Stelle (und nicht nur an die Seite) des parlamentarischen Gesetzgebers treten. Die Trias von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid ist deshalb, was die Systemverträglichkeit angeht, prekärer als andere Formen der direkten Demokratie wie etwa das Referendum, dem der parlamentarische Beschluss vorausgeht.

Der Hamburger Fall könnte so gesehen auch als Hinweis genommen werden, dass sich der vermeintliche Königsweg der direkten Demokratie in Wahrheit als Irrweg entpuppt. Die Frage lautet, ob die Verfassungsgeber gut beraten sind, sich bei der Ausgestaltung der direkten Demokratie ausschließlich auf die Volksgesetzgebung zu versteifen. Sie müsste dringend beantwortet werden, wenn plebiszitäre Elemente auch ins Grundgesetz eingeführt werden sollen. Eine umstandslose Übertragung des Modells, wie es heute in den Ländern besteht, ist wenig ratsam.

Der Autor ist Professor für politische Wissenschaft an der Universität Bonn.
Tagesspiegel, 12.9.2006


Replik von Otmar Jung:

Die praktische Vernunft spricht für „Ja"

Am Sonntag sind die Bürgerinnen und Bürger zum dritten Mal zu einem Sachentscheid aufgerufen – nach den Volksabstimmungen über die neue Verfassung 1995 und über die Länderfusion mit Brandenburg 1996 jetzt also ein Referendum über die Reform der direkten Demokratie. Hingegen kam in den elf Jahren unter der neuen Verfassung kein einziges Volksbegehren zustande.

Daß Referenden sinnvoll sind, ist auch die Überzeugung der Vorkämpfer für mehr direkte Demokratie in der Stadt. Im März dieses Jahres überreichte das „Bündnis für direkte Demokratie“ Parlamentspräsident Momper einen Gesetzentwurf, der unter anderem ein obligatorisches Verfassungsreferendum (wie es seit bald 60 Jahren in Bayern und Hessen gilt) und ein fakultatives Gesetzesreferendum vorsah: 40.000 Bürgerinnen und Bürger sollten verlangen können, daß über ein vom Parla-ment beschlossenes Gesetz ein Volksentscheid stattfindet (dies gibt es so vor allem in der Schweiz). Der Kompromiss der Fraktionen des Abgeordnetenhauses beschränkte sich dann auf die Erleichterung der Volksgesetzgebung.

Nach Abschluß des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens stehen wir nun vor der Frage, ob man dieser Reform zustimmen soll oder nicht. Geht sie so weit in die falsche Richtung, daß man sie ablehnen sollte? Oder bedeutet der beschlossene Kompromiss eine Verbesserung der derzeitigen Situation, der man – bei allen Vor-behalten – zustimmen kann? Meines Erachtens trifft letzteres zu. Das Hauptargument dafür lautet: Mit der vorgeschlagenen Reform wird nicht das Volk „entfesselt“ mit unübersehbaren Weiterungen. Vielmehr: Berlin, das bei der direkten Demokratie in einem Ranking der Bundesländer bislang den letzten Platz belegte, schließt mit dieser Reform endlich zum vorderen Drittel der anderen Länder auf. Davor ist nicht zu warnen; dies ist zu begrüßen. Dazu nur ein Beispiel: Die Hürde beim Volksbegehren soll von zehn auf sieben Prozent gesenkt werden. Zum Ver-gleich: In Schleswig-Holstein gilt seit 1989 eine Hürde von fünf, in Brandenburg seit 1992 eine solche von etwa vier Prozent; Hamburg hat 2001 die Hürde auf fünf Prozent halbiert. Die Erfahrungen dieser Länder besagen, daß keine Unzuträglichkeiten bekannt geworden sind, die gerade auf diese niedrigen Hürden zurückzuführen wären. Dies wundert gar nicht. In den alten Direktdemokratien Schweiz und USA liegt die entsprechende Hürde bei durchschnittlich zwei Prozent.

Manche beschwören nun schon die Gefahr, bei einer Erleichterung der Volksgesetzgebung könnten „häufiger Situationen entstehen, bei denen das Volk in Widerstreit zum parlamentarischen Gesetzgeber tritt“. Dieser Widerstreit ist doch der eigentliche Sinn der direkten Demokratie! Bestärkung der etablierten Politik, Beifall gar, ist wirklich nicht das Ziel. Allerdings ist dieser Widerstreit produktiv zu sehen. Sinn der direkten Demokratie ist nicht, daß die Bürgerinnen und Bürger möglichst oft an die Urnen gehen und so viele Beschlüsse des Parlaments wie möglich „kippen“. Vielmehr geht es um einen Effekt, den Parlamentspräsident Momper so beschrieben hat: Wenn die Möglichkeit eines Volksbegehrens bestehe, würden die Politiker „sehr viel aufmerksamer und sehr viel vorsichtiger“ an ein Vorhaben herangehen, weil dann die Gefahr oder Chance bestehe, daß die Entscheidung des Parlaments durch den Bürger korrigiert werde.

Damit dieser Effekt eintritt, muß das Verfahren allerdings so ausgestaltet sein, daß es die politischen Profis im Abgeordnetenhaus ernst nehmen. Bislang konnten sie sich darauf verlassen, daß das sowieso nicht „klappen“ würde. Am Sonntag besteht die Gelegenheit, mit dieser Art symbolischer Politik Schluß zu machen.

Der Autor ist Privatdozent für Politikwissenschaft an der Freien Universität Berlin.


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