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Welche Änderungen bringt die Reform der Volksgesetzgebung – ein Überblick





Am 17. Septemeber können die Berliner Bürgerinnen und Bürger über folgende Verfassungsänderungen per Volksabstimmung entschieden:

Themen:
Das Themenspektrum der Volksgesetzgebung wird ausgeweitet. Volksbegehren zur Landesverfassung und zum Landeshaushalt, die bisher verboten waren, werden zugelassen.

Unterschriften:
Die Zahl der Unterschriften, die notwendig ist, um ein Volksbegehren zu beantragen, wird von 25.000 auf 20.000 verringert. Beim Volksbegehren wird das Unterschriftenquorum von zehn Prozent der Wahlberechtigten auf sieben Prozent gesenkt.

Fristen:
Die Eintragungsfrist beim Volksbegehren wird von zwei auf vier Monate verdoppelt.

Mindestzustimmung/Mindestbeteiligung:
Beim Volksentscheid war neben der Mehrheit der Abstimmenden bisher die Beteiligung von mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten oder die Zustimmung von mindestens einem Drittel der Wahlberechtigten vorgeschrieben. Diese Regel wird vereinfacht: Eine Vorlage ist angenommen, wenn sie eine Mehrheit bekommt, die mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten entspricht. Die Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen wird erleichtert.

Sonderregeln für Verfassungsänderungen:
Um ein Volksbegehren zur Landesverfassung zu beantragen, sind 50.000 Unterschriften notwendig. Das Unterschriftenquorum beim Volksbegehren liegt bei 20 Prozent der Wahlberechtigten. Beim Volksentscheid ist eine Zweidrittelmehrheit und die Zustimmung von mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten vorgeschrieben.

Mehr Informationen zur Verfassungsreform

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Das wollen die Parteien

Die Reform der Volksgesetzgebung im Vergleich zur bisherigen Situation und unserem Vorschlag.
Übersicht
(pdf, 1 Seite, 25 kB)

Kommentar

Wie ist die Reform der Volksgesetzgebung zu bewerten?
Kommentar (html)

Was wäre wenn...

...die bisherigen Volksentscheide in Deutschland nach den geplanten Berliner Regelungen erfolgt wären? Was wäre wenn...
(pdf, 1 Seite, 20 kB)

Gesetzestexte zur Verfassungsreform

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