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Das Volk soll mehr direkt entscheidenBürger-Bündnis will Forderungen am Montag an den Parlamentspräsidenten Momper übergeben
Von Ines Wallrodt
Der Zeitdruck passt zum Thema – auch die Fristen für Volksbegehren sind sehr knapp. Etwa zwei Monate bleiben dem »Bündnis für Direkte Demokratie«, um seinen Entwurf für die Reform der Volksgesetzgebung in die laufende parlamentarische Beratung einzuspeisen. Denn schon bis Mitte Mai wollen sich die Fraktionen im Abgeordnetenhaus auf eine entsprechende Verfassungsänderung geeinigt haben.
Ziel des Bündnisses, dem unter anderen der Verein Mehr Demokratie, die Initiative Berliner Bankenskandal und der Bund der Steuerzahler angehören, ist es, die Mitbestimmungsmöglichkeiten auf Landesebene zu verbessern. Davon erhoffen sich die Initiatoren, politische Entscheidungen beeinflussen oder auch korrigieren zu können, wenn z. B. »Parteien nach der Wahl plötzlich andere Positionen vertreten als vorher«, erläuterte Michael Efler. Zudem werde zivilgesellschaftliches Engagement belebt, wenn Menschen bemerkten, tatsächlich mitgestalten zu können, ist sich ein weiterer Bündnisvertreter sicher.
Obwohl seit 1995 Volksentscheide möglich sind, ist bislang jede Initiative schon in der Phase der Volksbegehren gescheitert. Weil das nach Ansicht der Initiatoren nicht so bleiben dürfe, sollten deshalb die Anforderungen erleichtert werden. Das hieße: keine »Tabuthemen«, Quoren senken, Unterschriftensammlung vereinfachen.
Bisher sind Volksentscheide zu Verfassungs- und Haushaltsfragen unzulässig. Insbesondere letzteres erwies sich in der Vergangenheit als Stolperstein – etwa beim Volksbegehren zum Berliner Banken- skandal. Denn welche Themen sind nicht haushaltsrelevant? Ginge es nach dem Bündnis, wären künftig nur das Haushaltsgesetz und Personalentscheidungen »Volkes Stimme« komplett entzogen.
Die Vorschläge zum Verfahren beinhalten die Absenkung des Quorums für ein Volksbegehren von derzeit 250 000 Unterschriften in zwei Monaten auf 100 000 in vier Monaten. Statt nur in Ämtern sollen die Unterschriften überall in der Stadt gesammelt werden können. Bei einem Volksentscheid dürfe zudem allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Darüber hinaus schlägt das Bündnis zwei neue Beteiligungsinstrumente vor: ein »obligatorisches Referendum« sollte bei Verfassungsänderungen stattfinden, ein »fakultatives« bei noch nicht in Kraft getretenen Gesetzen. Mit diesem »Vetorecht« könnten Efler zufolge z. B. »teure Prestigeprojeke oder die Verschleuderung von Tafelsilber« gestoppt werden.
Wieviel von den Vorschlägen in den Beschluss des Abgeordnetenhauses Eingang findet, bleibt abzuwarten. Dass ein solcher zustande kommt, gilt jedoch als wahrscheinlich. In diesem Falle fände parallel zu den Wahlen eine Volksabstimmung über die Verfassungsänderung statt. Dafür müssen aber noch die alten Hürden genommen werden.
Neues Deutschland, 11. März 2006
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