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Presseinformation

* "Demokratie-Reform darf keine Mogelpackung werden"
* Bürger-Bündnis unzufrieden mit bisherigem Verhandlungsstand

Kurz vor der entscheidenden Beratungsrunde zur Reform von Volksbegehren und Volksentscheiden auf der Berliner Landesebene hat das Bündnis für Direkte Demokratie die bisherigen Ergebnisse als "unzureichend" kritisiert und Nachbesserungen gefordert. Am kommenden Dienstag treffen sich Vertreter aller Fraktionen im Abgeordnetenhaus, um sich auf Eckpunkte der Reform zu einigen. Bereits am 18. Mai soll das Parlament die notwendige Änderung der Landesverfassung verabschieden, der dann am 17. September die Bürger in einer Volksabstimmung zustimmen müssen.

"Die Parteien sollten nicht vergessen, dass sie bei der Reform der Volksgesetzgebung nicht allein entscheiden", sagte Bündnis-Sprecher Hans-Jürgen Lindemann. "Das letzte Wort haben die Berliner selbst. Sie werden es nicht honorieren, wenn ihnen am Wahltag eine Mogelpackung vorgelegt wird." Das bisherige Verhandlungsergebnis zeuge von einem tief sitzenden Misstrauen gegenüber dem Volk. Von einem echten Beteiligungsangebot an die Bürger könne noch nicht die Rede sein.

Bisher haben sich die Parteien auf die folgenden Eckpunkte geeinigt: Das Quorum beim Volksbegehren soll von 250.000 auf 170.000 Unterschriften abgesenkt werden. Beim Volksentscheid soll die Zustimmung von mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten erforderlich sein. Bislang ist alternativ eine Mindestbeteiligung von 50 Prozent oder eine Mindestzustimmung von einem Drittel der Wahlberechtigten vorgesehen. Volksbegehren und Volksentscheide zu Verfassungsfragen, bislang verboten, sollen in Zukunft erlaubt sein - allerdings mit absurd hohen Hürden. Beim Volksbegehren werden in diesem Fall 500.000 Unterschriften gefordert, beim Volksentscheid eine Zweidrittelmehrheit und die Zustimmung von mindestens 50 Prozent der Wahlberechtigten. Solche Hürden wurden noch niemals bei Volksbegehren und Volksentscheiden in den deutschen Bundesländern übersprungen.

Lindemann bedauerte, dass die Parteien sich konstruktiver Kritik verweigerten. Vor zwei Wochen hatte das Bündnis für Direkte Demokratie, dem unter anderem der Verein Mehr Demokratie, die Initiative Berliner Bankenskandal, die Humanistische Union und der Bund der Steuerzahler angehören, einen eigenen Gesetzentwurf für faire Volksbegehren und Volksentscheide vorgelegt. "Aufgegriffen wurde unser Vorschlag bislang nicht."

Das Bündnis fordert, das Quorum beim Volksbegehren auf 100.000 Unterschriften bei einfachen Gesetzen bzw. 200.000 Unterschriften bei Verfassungsänderungen abzusenken. Beim Volksentscheid soll allein die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden. Die Bürger sollen über alle Sachthemen entscheiden können, über die auch das Abgeordnetenhaus entscheiden darf. Bei Gesetzen, die vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden, sollen die Bürger ein Vetorecht bekommen; Verfassungsänderungen generell dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden.

Christian Posselt, Pressesprecher

* Terminhinweis:
Am kommenden Montag, 27. März, um 19.00 Uhr lädt das Bündnis für Direkte Demokratie zu einem öffentlichen Hearing ein, um den eigenen Gesetzentwurf mit Vertretern der Parteien zu diskutieren. Die Veranstaltung findet im Wilhelm-Leuschner-Saal im DGB-Haus in der Keithstr. 1/3 statt. Sie sind herzlich eingeladen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet: www.du-entscheidest-mit.de

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