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Presseinformation* Mehr Macht für alle
* Parlament berät Demokratie-Reform, Bürger-Bündnis fordert Nachbesserungen
Von der Reform sollen alle profitieren: Der Regierende Bürgermeister darf seine Senatoren bald selbst ernennen, die Abgeordneten bekommen bessere Informationen und die Bürger mehr Mitspracherechte. In erster Lesung befasst sich das Abgeordnetenhaus am Donnerstag in erster Lesung mit einem Demokratie-Paket, das von allen Fraktionen gemeinsam getragen wird. Das Bündnis für Direkte Demokratie, dem ein gutes Dutzend Berliner Verbände und Initiativen angehören, sieht bei der geplanten Erleichterung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden aber noch Nachbesserungsbedarf.
"Die Reform weist in die richtige Richtung, bleibt aber in einigen Punkten hinter unseren Erwartungen zurück", so Bündnis-Sprecher Dr. Christoph Bruch. Positiv bewertet Bruch, dass die Parteien das Themenspektrum der Volksgesetzgebung ausweiten und die Quoren teilweise deutlich senken wollen. Mussten bislang zehn Prozent der Wahlberechtigten ein Volksbegehren unterstützen, damit es zur Abstimmung gelangt, reichen in Zukunft sieben Prozent aus. Beim Volksentscheid ist eine Mindestzustimmung von einem Viertel der Bürger vorgesehen. Bislang musste sich Hälfte der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen oder ein Drittel mit Ja stimmen, damit ein Gesetz angenommen ist.
Auch Verfassungsänderungen sollen auf dem Weg der Volksgesetzgebung möglich werden – theoretisch jedenfalls. Die vorgeschlagenen Quoren von 500.000 Unterschriften beim Volksbegehren und einer Mindestzustimmung von 50 Prozent der Wahlberechtigten plus Zweidrittelmehrheit beim Volksentscheid sind aus Bruchs Sicht prohibitiv: "Die Parteien bewahren sich so die exklusive Verfügungsgewalt über die Verfassung. Das Demokratieverständnis, das darin zum Ausdruck kommt, teilen wir nicht."
Schon am 18. Mai soll das Abgeordnetenhaus das Demokratie-Paket verabschieden, die dazu notwendige Zweidrittelmehrheit steht. Bis zur Schlussabstimmung will das Bündnis weitere Verbesserungen durchsetzen. In einem Punkt ist das bereits gelungen: Die Pflicht zur Amtseintragung der Unterschriften bei Volksbegehren wird abgeschafft. In Zukunft dürfen Bürger auch auf der Straße unterschreiben. Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens braucht die Reform der Volksgesetzgebung noch die Zustimmung der Bürger. Die Volksabstimmung findet am 17. September parallel zur Abgeordnetenhauswahl statt.
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